Für eine Unterbeteiligung an einem Kapitalgesellschaftsanteil – unabhängig davon, ob es sich um eine typische oder atypische Unterbeteiligung handelt – sind die Besteuerungsgrundlagen nicht gesondert und einheitlich festzustellen.
mehrAuch bei einer Mitbetreuung des Kindes von bis zu etwa 45 % erfüllt der hauptsächlich betreuende Elternteil seine Unterhaltspflicht grundsätzlich durch Pflege und Erziehung. Der andere Elternteil bleibt barunterhaltspflichtig. Der erhöhte Betreuungsanteil ist regelmäßig durch eine Herabgruppierung in der Düsseldorfer Tabelle zu berücksichtigen.
mehrArbeitsunfähigkeit liegt nicht vor, wenn ein Arbeitnehmer seine arbeitsvertraglich geschuldete Tätigkeit vollständig ausüben kann und lediglich einzelne Einsatzmöglichkeiten – etwa Bereitschafts- oder Rufdienste – aus gesundheitlichen Gründen entfallen. Verletztengeld kann jedoch auch ohne Arbeitsunfähigkeit beansprucht werden, wenn der Versicherte infolge einer stationären Heilbehandlungsmaßnahme an der Ausübung einer ganztägigen Erwerbstätigkeit gehindert ist.
mehrDas Finanzgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass die erhaltenen Beträge der pauschalen Beihilfe zwar steuerfrei sind, diese jedoch die geltend gemachten Sonderausgaben für Krankenversicherungsbeiträge der gesetzlichen Krankenversicherung mindern.
mehrDie Erhebung des Rundfunkbeitrags bleibt verfassungsrechtlich gerechtfertigt, solange das Gesamtprogramm der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten die Anforderungen an Vielfalt und Ausgewogenheit nicht gröblich verfehlt. Einzelne als einseitig empfundene Beiträge oder Kritik an der Mittelverwendung stellen die Rechtmäßigkeit der Beitragspflicht grundsätzlich nicht infrage.
mehrDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.
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